7. März 2010:  Tierschutzanwalt-Initiative leider abgelehnt. Es gilt den klaren Volkswillen zu akzeptieren;
Joe hat vergebens für den Tierschutzanwalt geworben...

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Vorstoss für einen Tieranwalt im Thurgau (durch KR Jung) 2001 


Überparteilicher Sukkurs für eine Tieranwalt-Initiative

NZZ; crz. Bern, 18. November 2008

Der Tieranwalt gehört zweifellos zu den schweizerischen Eigenheiten. Ihn gibt es weltweit nur im Kanton Zürich. Nach dem Willen des Schweizer Tierschutzes (STS) soll das zürcherische Beispiel jetzt aber Schule machen. Mit einer Volksinitiative will der STS den Tieranwalt in allen Kantonen einführen, wobei sich kleinere Kantone einen Tieranwalt teilen könnten. Die schweizweite Einführung von Tieranwälten war bereits in Zusammenhang mit der eidgenössischen Strafprozessordnung ein Thema gewesen, scheiterte aber im Nationalrat mit einem Zufallsmehr von 78 zu 79 Stimmen, wie der Zürcher EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher am Dienstag in Bern rekapitulierte.

Mit dem Mittel der Volksinitiative soll dem Anliegen nun doch noch zum Erfolg verholfen werden. Kurz bevor das Begehren in die parlamentarischen Beratungen kommt, hat der STS am Dienstag nochmals die Werbetrommel gerührt. Sukkurs gaben neben Ruedi Aeschbacher drei weitere Mitglieder des Nationalrats. Aeschbacher verwies auf Mängel im Vollzug des Tierschutzgesetzes und meinte, gerade deshalb brauche es unabhängige Tieranwälte - auch und besonders in jenen Kantonen, die Straftaten wie Tierquälerei nicht mit dem gewünschten Eifer verfolgen.

Der Thurgauer SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann betonte, der Tieranwalt bedeute keineswegs eine Aufblähung des Staates, sondern bringe vielmehr eine Effizienzsteigerung beim Vollzug. Den Schweizer Bauern rief er zu, die Einführung des Tieranwalts mit Blick auf den allfälligen Agrarfreihandel mit der EU nicht zu bekämpfen. Der Tieranwalt stehe schliesslich für die Glaubwürdigkeit und die Qualität einer tiergerechten Schweizer Produktion. Die Aargauer SP-Nationalrätin Pascale Bruderer wiederum verwies auf das grosse öffentliche Interesse an einem korrekten Vollzug der Tierschutzgesetzgebung. Nach den Worten der Zürcher Grünliberalen Tiana Angelina Moser ist der Tieranwalt ein liberales Instrument, welches für klare und faire Verhältnisse sorgt. Einig waren sich die vier Mitglieder des Nationalrats nicht nur in der Sache, sondern auch bei der Prognose; alle glauben sie, dass die Tieranwalt-Initiative des STS an der Urne eine gute Chance auf Erfolg hat.

 

Bundesrat möchte den Kantonen keinen Tierschutzanwalt vorschreiben

Bern, 14.05.2008 (EVD) - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)“ zur Ablehnung. Das Initiativkomitee möchte die Kantone verpflichten, einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einzusetzen. In der am 14. Mai 2008 veröffentlichten Botschaft hält der Bundesrat dagegen, dass die Kantone schon heute einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen können und die Initiative einen unnötigen Eingriff in ihre Organisationsautonomie darstelle.

Der Vollzug der Tierschutzvorgaben ist seit langem ein kontroverses Thema. Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung, die am 1. September 2008 in Kraft tritt, zielt der Bundesrat in erster Linie auf eine bessere Umsetzung - durch Information, Ausbildung und Kontrollen. So müssen etwa die Kantone eine Tierschutz-Fachstelle unter der Leitung des Kantonstierarztes / der Kantonstierärztin einrichten. Das Komitee der Tierschutzanwalt-Initiative möchte den Vollzug und insbesondere die Verfolgung von Tierschutzfällen verbessern, indem ein Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin die Tiere in Strafverfahren vertritt.Der Bundesrat teilt die grundsätzliche Absicht der InitiantInnen, die Verfolgung von Personen, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben, wirkungsvoller zu gestalten. Er hält aber den vorgeschlagenen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone für unnötig. Schon heute können die Kantone einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen. Der Kanton Zürich etwa hat seit 1991 einen Tierschutzanwalt und im Kanton St. Gallen vertritt die Behörde die Interessen der Tiere in Strafprozessen. Auch künftig können die Kantone einen öffentlichen Tierschutzanwalt einsetzen oder eine Staatsanwaltschaft für Tierschutzfälle einrichten, die durchaus auch überkantonal sein kann. Da die heutigen Möglichkeiten nach Ansicht des Bundesrates genügen, empfiehlt er die Tierschutzanwalt-Initiative zur Ablehnung.Die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" wurde am 26. Juli 2007 vom Schweizer Tierschutz STS eingereicht.


Vorstoss Tieranwalt im Kanton Thurgau (durch Kantonsrat Jung)

 

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat die Einführung eines Kantonsanwalts in Tierschutzstrafsachen abgelehnt.

Die im Mai 2001 eingereichte  Motion wurde am 31. August 2001 vom Thurgauer Regierungsat (ablehnend) beantwortet und schliesslich am 23. Januar 2002 im Kantonsrat Thurgau behandelt.

Entsprechend dem Antrag der Regierung fand der Motionsantrag zur Schaffung eines Tieranwalts mit zehn Stimmen gegen eine grosse Mehrheit keine Zustimmung.

 


"Staatsanwalt genügt als Tieranwalt"  (Artikel von Barbara N. Grauweiler in der "Thurgauer Zeitung" vom 1.9.2001)

Thurgauer Regierung lehnt zusätzliches Organ in Tierschutz-Strafsachen ab

Ein Tieranwalt ist im Thurgau nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Motion von Daniel Jung. Der SVP-Kantonsrat verspricht sich davon eine konsequentere Verfolgung von Tierschutz-Strafsachen; dies hätte seiner Meinung nach den Fall Wellhausen weniger publik gemacht und dem Thurgau weniger Imageschaden zugefügt.
«Beim Tierschutzfall Wellhausen handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall eines unfähigen Tierhalters», bekräftigt der Thurgauer Regierungsrat seine Ansicht in der gestern publizierten Antwort auf die Motion von Daniel Jung. Gerade in einer solchen Situation hätte ein Tieranwalt viel Schaden verhindern können, ist jedoch der SVP-Kantonsrat und Jurist weiterhin überzeugt.

 Alle Ämter wieder besetzt

«Neben den gesetzlichen Instrumenten sind die nötigen kantonalen Vollzugsorgane für die Zukunft wieder vo dotiert», versichert die Regierung. Anders als zur Zeit, als Tierschützerinnen die zögerliche Behandlung des Falles Wellhausen beklagten, verfüge man seit heute, 1. September, wieder über einen vollzeitlichen Kantonstierarzt; damit wurde der Vollzug des Tierschutzgesetzes wieder dem Veterinäramt übertragen. Diesem unterstellt ist nun auch der kantonale Tierschutzbeauftragte. Zudem, so die Regierung, handle es sich bei Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz ja um Offizialdelikte; das bedeute: «Die Staatsanwaltschaft vertritt unabhängig den staatlichen Strafanspruch und die öffentlichen Interessen vor Gericht.» Und verhindern könne ein Tieranwalt so katastrophale Zustände wie in Wellhausen ohnehin nicht - die Justiz werde erst im Nachhinein aktiv. Angesichts dieser Argumente erachtet es die Thurgauer Regierung als nicht notwendig, für einen Kantonsanwalt in Tierschutz-Strafsachen Geld auszugeben.

Untersuchungen Dampf machen

Das überzeugt allerdings Daniel Jung nicht. Er wünscht sich nach wie vor einen Tieranwalt, um die Interessen der Tiere aktiver zu vertreten und eventuell zögerlichen Verfahren Dampf zu machen. «Gerade Strafuntersuchungen, die Tierquälerei betreffen, sind schwierig», weiss der Ex-Verhörrichter. Das sei einer zügigen Behandlung nicht immer förderlich. Anders als die Tierschützer wäre dann ein Tieranwalt berechtigt, nachzuhaken und damit eine stockende Untersuchung weiterzubringen.

Schneller und besser fürs Image

Im Fall Wellhausen hatten die Tierschutzorganisationen, die sich für die leidenden Schweine und Schafe einsetzten, diese Möglichkeit nicht. Daher sei ihnen nichts anderes übrig geblieben, als an die Medien zu gelangen. «Diesen Image-Schaden für die Tierhalter und den Thurgau hätte ein Tieranwalt, der direkt aktiv werden kann, vermieden», glaubt Jung. «Dann wäre alles ganz anders gelaufen.»
Insgesamt zeigt sich Jung über die regierungsrätliche Abfuhr «enttäuscht aber nicht überrascht». Die «haarige Begründung» deutet er als «Desinteresse und Angst vor Einmischung». Auch vor den Kosten fürchtet er sich weniger. Diese dürften - extrapoliert am Vorbild Zürich - 15 000 Franken jährlich betragen. Jung: «Man könnte sie im Urteil auf die Parteien überwälzen.»

Tierlobby im Parlament gesucht

So weit die Überzeugung des SVP-Kantonsrats und die Replik der Regierung. Nächstens wird Jung Gelegenheit haben, die Sache mit seinen Kollegen im Kantonsparlament zu diskutieren und auf Eintreten und Erheblicherklärung seiner Motion zu plädieren. Der Erfolg dort ist ihm allerdings ungewiss: «Tiere haben keine Lobby bei den Politikern.» In seiner eigenen Fraktion sind die Landwirte zwar um ihr Image besorgt, doch eine zusätzliche juristische Instanz dürfte es bei der SVP schwer haben. «Die Frage ist juristisch kompliziert und politisch neutral», analysiert Jung. «Die Tierfreunde und -freundinnen verteilen sich quer durch alle Parteien.»
Fans dürften jedoch auf der Tribüne als Gäste des Grossen Rats sitzen. Denn mit der Frauenfelder Tierschutzvereins-Präsidentin Dagmar Senn und dem militanten Tierschützer Erwin Kessler hat die Idee eines Thurgauer Tieranwalts prominente Anhänger.

 

 

Text der Motion zur Einführung eines Kantonsanwalts in Tierschutzstrafsachen („Tieranwalt")

Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher die Strafprozessordnung oder ein anderes, evtl. eigenständiges Gesetz die Einführung eines vom Regierungsrat ernannten unabhängigen Anwalts vorsieht, welcher in Strafverfahren wegen Verletzung von Tierschutzbestimmungen die Rechte eines Geschädigten wahr nimmt und die Strafanzeigenden vertritt.

Begründung:

Die Einstellung der Menschen gegenüber dem Tier hat sich in den letzten Jahren geändert. „Ein Hund ist kein Stuhl, und ein Stuhl ist kein Hund. Darüber sind sich alle einig", sagte Justizministerin Ruth Metzler kürzlich vor den Bundeshausmedien. Die Gesetzgebung solle Tiere nicht mehr als Sache behandeln, sondern ihre Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt berücksichtigen. Gute Gesetze nützen aber wenig, wenn es in der Umsetzung bei den entsprechenden Verfahren hapert. Es geht nicht um eine Vermenschlichung von Tieren, sondern um die gesetzeskonforme Ahndung krasser Tierschutzvergehen. Dabei ist festzustellen, dass in unserem Kanton seit Jahren eine Stelle fehlt, welche die entsprechenden Verfahrensrechte, zum Beispiel Akteneinsicht und Antragsrechte, für die Strafanzeigenden oder das Tier wahr nehmen kann, was nach heute geltenden Prozessvorschriften im Thurgau nicht möglich ist.

Verschiedene Verfahren im Zusammenhang mit Tierquälerei und anderen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung weisen deshalb erhebliche Mängel auf. Der landesweit bekannt gewordene „Fall Wellhausen" ist das bis anhin aktuellste Negativbeispiel. Durch den Einsatz eines „Tieranwaltes" hätte dabei finanzieller Schaden sowie ein nicht zu unterschätzender Imageverlust für unseren Kanton und unsere TierhalterInnen gerade in der Landwirtschaft weitgehend vermieden werden können.

Die Mitwirkung eines „Tieranwaltes" an den Strafverfahren in Tierschutzsachen stellt zudem eine einheitliche Rechtsanwendung im ganzen Kanton sicher und entlastet das Veterinäramt. Der finanzielle Aufwand für den seit 1992 im Kanton Zürich erfolgreich tätige entsprechende 20%-Stelle beträgt jährlich im Durchschnitt 30'000 Franken. Umgesetzt auf Thurgauer Verhältnisse, wo voraussichtlich kaum zehn Stellenprozente in Anspruch genommen werden müssten, wären maximal Fr. 10'000.- jährlich voranzuschlagen. Zudem wäre zu evaluieren, ob die Kosten im Falle eines Schuldspruchs zu den Verfahrenskosten zu schlagen seien, was weitgehende Kostenneutralität gewährleisten würde.

Die Einführung eines Anwalts in Tierschutzstrafsachen ist daher ein Gebot der Zeit und der Menschlichkeit. Mit wenig Einsatz kann damit eine effiziente Steigerung unseres Ansehens und des Wohls der Tiere erzielt werden.

Felben-Wellhausen , 2. Mai 2001    Daniel Jung

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