Allgemeine
Auskünfte
in tierrelevanten Rechtsfragen: Rechtsschutz: |
Reisende, welche lebende Tiere in die Schweiz mitbringen möchten, müssen sich vor der Einreise gründlich informieren. Haustiere wie Katzen und Hunde, aber auch Nutztiere wie beispielsweise Schweine, brauchen für die Einfuhr in die Schweiz entsprechenden Papiere und je nach Herkunftsland Bewilligungen. Sind die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt wird das Tier an der Grenze konfisziert und im schlimmsten Fall eingeschläfert. Illegal über die Grenze eingeführte Tiere stellen eine Gefährdung für die Gesundheit hiesiger Tiere dar. Ohne dass sich die neuen Besitzer dessen bewusst sind, können mitgebrachte Tiere ansteckende Seuchen wie zum Beispiel die Tollwut einschleppen.
(BLV; 16.07.2020)
Die Hundedatenbank AMICUS ersetzt ANISAb dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch
erfasst werden. Die Kantone, welche für die Überwachung der Hunde zuständig sind, haben
das Berner Unternehmen Identitas AG mit der Entwicklung und Verwaltung der
Hundedatenbank im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut. |
Nun wissen wir es: Auch Halter von freundlichen Hunden können wegen
eventualvorsätzlicher Übertretung des (Zürcher) Hundegesetzes bestraft werden:
Obergericht Zürich; Neue Zürcher Zeitung, NZZ,
vom 18. September 2013, S. 16
Juni
2012: Publizierter Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichtes - TVR
2011 Nr. 17:
Kynologisches Gutachten zur Abklärung der Gefährlichkeit von Hunden
nach
behaupteter Bissattacke auf einen anderen Hund;
Kostenauflage zulasten der
Gemeinde
Aktuelle Informationen zu den kantonalen Hundegesetzen in der Schweiz: direkter Link zur Website tierimrecht. Dort können Sie jeden Kanton anklicken und den aktuellen Stand sehen. |
Votum KR Jung zum Eintreten Hundegesetz; aus dem Protokoll des Grossen Rates vom 4. Juli 2007:Es gibt Menschen, die aus Prinzip Hundefeinde oder Hundegegner sind. Wohlan, das ist jedermanns eigene Sache. Nicht sein darf aber, dass die tragischen und medial ausgeschlachteten Ereignisse dazu missbraucht werden, um die Hundehaltung auf der Stufe der Gesetzgebung unnötig einzuschränken und auch den korrekten Hundehaltenden sozusagen eines auszuwischen. Dass es Leute gibt, die gescheiter keinen Hund hielten, wissen wir Kynologen bestens, müssen wir uns doch vielfach gerade mit solchen Personen herumschlagen. Für rund 80 % der Menschen, die einen Hund halten, hat ihr Vierbeiner die Funktion als Kamerad, Begleiter und Familienmitglied. Hunde, das ist nachgewiesen, erleichtern soziale Kontakte, sind erzieherisch wertvoll und oft auch eine Stütze im Alter. Erwähnt seien auch Blindenführhunde, Therapiehunde, Dienst- und Rettungshunde. Allein die Teams des Schweizerischen Vereins für Katastrophenhunde haben seit ihrem Bestehen in den letzten Jahren weit mehr als 100 Lebensrettungen zu verzeichnen. Insgesamt lautet die Bilanz zugunsten des Hundes und der Hundehaltung. Unsere Welt wäre wesentlich ärmer dran ohne Hunde, die den Menschen seit rund 12'000 Jahren begleiten. Dennoch kann es zu Problemen und leider schlimmen Vorfällen kommen. Im Normalfall müssten gegenseitige Rücksicht und Toleranz unter Wahrung einer gesunden Eigenverantwortung gefragt sein. Für effektiv schlechte sowie gefährliche Hundehaltungen, die auch aus kynologischer Sicht konsequent bekämpft werden müssen, kann und soll das Gesetz verbessert werden. Aber auch das beste Gesetz wird gewisse Vorfälle nicht völlig verhindern können; machen wir uns da keine Illusionen. |
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Kanton ZürichDas Bundesgericht hat das Verbot von Kampfhunden im Kanton Zürich bestätigt und die Beschwerde von Hundeklubs und Haltern abgewiesen. Gemäss dem Urteil verletzt das Verbot weder das Rechtsgleichheitsgebot noch die Wirtschaftsfreiheit. Urteil 2C_52/2009 vom 13. Januar 2010, publiziert in BGE 136 I 1. |
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Verbot gefährlicher Hunderassen zulässigBeschwerden gegen strenge Regelung im Kanton Wallis abgewiesenMarkus Felber
Die Kantone dürfen auf ihrem Hoheitsgebiet einzelne gefährliche Hunderassen
absolut verbieten, wie das der Kanton Wallis getan hat.
[Rz 1] Das Bundesgericht wies zwei
staatsrechtliche Beschwerden gegen eine vom Staatsrat erlassene Liste ab, laut
der die Haltung von Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Dogue argentin, Fila
brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Mâtin Espagnol, Mâtin Napolitain und Tosa
verboten ist. Einig waren sich die fünf urteilenden Mitglieder der II. Öffentlichrechtlichen
Abteilung darin, dass das Grundrecht der persönlichen Freiheit durch das
Verbot von nur gerade zwölf Hunderassen nicht berührt ist. Ebenso einhellig
wurde eine Verletzung der Eigentumsgarantie ausgeschlossen, während ein allfälliger
Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit nicht geprüft werden musste, weil ein
solcher in den beiden Beschwerden gar nicht geltend gemacht worden war.
Schliesslich wäre wohl auch ein absolutes Verbot von eigentlichen Kampfhunden
vom Bundesgericht einstimmig zugelassen worden.
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Eine Bewilligungspflicht für bestimmte gefährliche Hunderassen sei zwar "nicht unbedenklich", doch sei die Rasse auch nicht "ein zum Vornherein verfehltes und geradezu willkürliches Abgrenzungskriterium". So ein Urteil des Bundesgerichts, das noch vor dem tragischen Pitbull-Angriff auf ein Kind in Oberglatt verfasst worden war. Urteil des Bundesgerichts, 2P.146/2005, publiziert in BGE 132 I 7
3. Januar 2006: Interview von Stefan Borkert mit Daniel Jung im Tagblatt (Thurgau)Hart und konsequent durchgreifen Der SVP-Kantonsrat und Rechtsanwalt Daniel Jung kennt sich mit Hunden aus. Er hat ein Buch über Hundeausbildung geschrieben, war Vizepräsident sowie Trainingsleiter im Kynologischen Verein Frauenfeld und arbeitete am Thurgauer Hundegesetz mit. Sein Schäferhund Joe wurde an Silvester vier Jahre alt. Herr Jung, gehen Sie mit Joe auch nur noch nachts spazieren? Daniel Jung: Selbstverständlich gehe ich auch nachts mit meinem Hund raus. Ich bin davon überzeugt, dass man zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Hund auf die Strasse gehen kann, wenn er richtig erzogen ist. Wie sollen sich normale Hundehalter, nicht nur wegen des schrecklichen Vorfalls in Oberglatt, verhalten? Jung: Ich empfehle allen Hundehaltern, auch auf meiner Webseite, Rücksicht auf Passanten zu nehmen. Der Hund sollte nicht einfach durch die Leute springen, sondern angeleint sein. Ganz wichtig ist, dass der Hund gerade Personen, die Angst haben, nicht belästigen darf. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Inzwischen hat sich die Diskussion wieder etwas mehr versachlicht, trotz der grossen Kampagne des «Blicks». Können schärfere Gesetze solch schreckliche Vorfälle überhaupt verhindern? Im Thurgau, in Stettfurt zum Beispiel, sind ja auch Schlittenhunde über Kinder hergefallen. Jung: Mit dem besten Gesetz lassen sich solche Vorfälle nicht verhindern. Man sieht ja auch, dass sich eine Straftat wie Mord mit den besten Gesetzen nicht verhindern lässt. Aber man kann das Risiko mit guten Gesetzen, mit guten Hundegesetzen, minimieren. Das muss auch das Ziel sein. Wie sieht denn die aktuelle Gesetzeslage im Thurgau aus? Jung: Die aktuelle Gesetzeslage im Thurgau ist sehr gut und ausreichend. Mit Stolz habe ich gehört, dass der Kanton Basel, der die deutsche Gesetzgebung bezüglich der Kampfhunde in weiten Teilen übernommen hat, verlauten liess, man wolle die Gesetzgebung noch einmal überarbeiten. Insbesondere soll die Möglichkeit eingebaut werden, dass ein Hundehaltungsverbot ausgesprochen werden kann. Diese Möglichkeit haben wir in unserem Kanton Thurgau bereits seit den 80er-Jahren. Von dieser Möglichkeit können die Gemeinden auch Gebrauch machen. Machen sie im Vollzug auch teilweise. Basel, das ja anscheinend das modernste Hundegesetz der Schweiz hat, schlägt jetzt also etwas vor, das wir im Thurgau bereits seit mehr als 20 Jahren haben. Haben Sie damals schon am Thurgauer Hundegesetz mitgearbeitet? Jung: Ja. Ich war Mitte der 80er- Jahre bei der Schaffung des Thurgauer Hundegesetzes beratend dabei; damals, von der kynologischer Seite her. Und wir haben uns zu jener Zeit sehr bemüht, griffige und praktikable Massnahmen gerade für die Gemeinden in das Gesetz einzubauen. Der Vollzug hängt ja an den Gemeinden. Sind diese nicht teilweise überfordert und benötigen Hilfe? Jung: Wir haben uns gerade wegen der Gemeinden bemüht, ihnen gute Werkzeuge in die Hand zu geben. Die Frage des Vollzugs ist natürlich nicht überall perfekt gelöst. Diesen muss man ganz sicher noch verbessern. Ich denke da an Instruktionen und Hilfen für die Gemeinden. Speziell vielleicht auch für kleinere Gemeinden, die eher seltener solche Problemstellungen mit gefährlichen oder belästigenden Hundehaltungen behandeln müssen. Der Vollzug greift erst dann, wenn schon etwas passiert ist. Müsste man nicht schon vorher Massnahmen ergreifen können? Jung: Das Thurgauer Hundegesetz hat bereits jetzt schon die Möglichkeit, dass man präventiv vorgehen kann. Das scheint mir auch sinnvoll, denn ich finde es unnötig, dass wir in der Schweiz 400 000 Hundehaltende wegen jener ein oder zwei Prozent mit Beschränkungen belegen, die diejenigen, die es angeht, dann doch nicht ausführen. Man soll die schwarzen Schafe hart und konsequent anpacken und dort durchgreifen. Ich glaube, auch damit können wir Risiken minimieren. Derzeit sind zwei Motionen je von der SP und von den Grünen zur Verschärfung des Hundegesetzes hängig. Dabei wird ein stärkerer Maulkorb- und Leinenzwang gefordert. Haben diese Motionen eine Chance? Jung: Ich hoffe, dass sie keine Chance haben. Im Jahr 2001 war die letzte Kampfhundehysterie. Damals wurde im Parlament die Problematik aufgrund ähnlicher Motionen diskutiert. Damals haben wir im Grossen Rat schliesslich festgestellt, dass die bestehende Gesetzeslage völlig genügend ist. Mit grossem Mehr wurde abgelehnt, weitere gesetzgeberische Massnahmen zu treffen. Die Diskussion flammte letztes Jahr wieder auf, als die Kennzeichnungspflicht für Hunde nach EU-Standard eingeführt wurde. Jung: Das stimmt. Aber schon in der vorberatenden Kommission wurde es abgelehnt, das Hundegesetz gesamthaft zu überarbeiten. Im Grossen Rat wurde dann nicht mehr darüber diskutiert. Muss die Politik nicht reagieren? Jung: Den Anlass finde ich schlecht gewählt. Es handelt sich um die Einzeltat eines strafbaren kriminellen Hundehalters, der abseits von jedem normalen Verhalten steht. Ich finde es ein bisschen geschmacklos, dass die Politik darauf anspringt, zumal man weiss, dass man mit einer Gesetzesänderung den Fall Oberglatt nicht hätte verhindern können. Wieso sollen im Thurgau Kampfhunde nicht verboten werden? Jung: Wenn man bestimmte Rassen verbieten will, dann müsste man die Mischlinge daraus auch mit einbeziehen. Frankreich kennt solche Verbote. Dort werden jetzt Hunde für Kämpfe gezüchtet, die nach aussen hin harmlos aussehen. Nochmals, man muss die schwarzen Schafe herausgreifen und dort energisch durchgreifen. Sie waren Diensthundeführer bei der Polizei und sind Hundehalter. Ist der Hund unverzichtbar? Jung: Seit 12 000 Jahren ist der Hund Begleiter des Menschen. Man darf nicht vergessen, dass Hunde auch Helfer sind als Blinden-, Rettungs- oder Servicehund. Hunde retten Menschenleben und helfen bei der Verbrechensbekämpfung. Insgesamt – würde ich sagen – fällt die Bilanz zugunsten des Hundes aus. Interview: Stefan Borkert |
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