Autofenster einschlagen, um Tierleben zu retten |
Immer wieder werden bei praller Sonne Hunde im Auto zurückgelassen. Im Sommer kann in einem an der Sonne stehenden Auto die Temperatur innert kurzer Zeit bis auf 50°C ansteigen. |
Füttern wilder Katzen hat Folgen; Urteil Kreisgericht
Sargans-Werdenberg; Thurgauer Zeitung 26. Mai 2011, S. 68
24. Februar 2011: |
Pferderegistrierung: Was müssen die Tierärzte tun? |
Seit dem 1.
Januar 2011 müssen alle Pferde in der Schweiz bei der
Tierverkehrsdatenbank TVD registriert werden und einen Pferdepass
erhalten. Die Tierärzte spielen bei der Registrierung eine wichtige
Rolle – auch sie müssen ihre Arbeitsweise anpassen und sich die
dafür nötigen Kenntnisse aneignen. Vom Pferdepass bis zum
Behandlungsjournal, vom Gesundheitszeugnis bis zum Implementieren
eines Mikrochips – ein kleiner Überblick über die verschiedenen
Etappen, bei denen der Tierarzt ins Spiel kommt. mehr
Infos (BVET, 7.2.2011) |
Urteil
des Bundesgerichts vom 8. Oktober 2010 (2C_49/2010):
Das jurassische Veterinäramt darf einem Hundehalter, dessen Tier Menschen
gefährdet hat, nicht Auflagen aufgrund der Tierschutzgesetzgebung machen.
Dafür fehlt die rechtliche Grundlage.
Das Veterinäramt hatte dem Hundehalter einen mindestens zwei Meter hohen Zaun, die Leinenpflicht und den Besuch eines Hundehalterkurses auferlegt. Vorausgegangen waren Zwischenfälle. Bei der Hündin handelt es sich um einen Malinois. Das drei Jahre alte Tier hat die Gewohnheit, an Passanten hochzuspringen. Zwei Rentner klagten 2008 über Bisse.
Das
Bundesgericht entschied nun am 8. Oktober 2010 in öffentlicher Beratung
über die angeordneten Auflagen. Dabei befanden drei der fünf Mitglieder
der 2. Öffentlichrechtlichen Abteilung, dass die angeordneten Massnahmen
nicht auf das Tierschutzgesetz des Bundes abgestützt werden könnten.
Massnahmen zur Sozialisierung des Hundes - wie Halterkurse - seien mit dem
Gesetz kompatibel, nicht jedoch Sicherheitsmassnahmen, sagte die
Referentin. Zwei Richter plädierten derweil vergeblich für eine grosszügigere
Rechtsauslegung. Ein kantonales Hundegesetz gibt es im Kanton Jura nicht;
das Kantonsparlament hatte ein solches 2009 abgelehnt. (Quelle: SDA /
Bluewin / Jusletter 11.10.2010)
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"Die Rechte des Hundes" - Info auf www.canis-kynos.de
Joe hat vergebens für den Tierschutzanwalt geworben...
Medieninfo TG 26.1.10
Leitartikel TZ
Vorstoss Tieranwalt im Kanton Thurgau (durch Kantonsrat Jung)
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat die Einführung eines Kantonsanwalts in Tierschutzstrafsachen abgelehnt.
Die im Mai 2001 eingereichte Motion wurde am 31. August 2001 vom Thurgauer Regierungsat (ablehnend) beantwortet und schliesslich am 23. Januar 2002 im Kantonsrat Thurgau behandelt.
Entsprechend dem Antrag der Regierung fand der Motionsantrag zur Schaffung eines Tieranwalts mit zehn Stimmen gegen eine grosse Mehrheit keine Zustimmung.
Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher die Strafprozessordnung oder ein anderes, evtl. eigenständiges Gesetz die Einführung eines vom Regierungsrat ernannten unabhängigen Anwalts vorsieht, welcher in Strafverfahren wegen Verletzung von Tierschutzbestimmungen die Rechte eines Geschädigten wahr nimmt und die Strafanzeigenden vertritt.
Begründung:
Die Einstellung der Menschen gegenüber dem Tier hat sich in den letzten Jahren geändert. „Ein Hund ist kein Stuhl, und ein Stuhl ist kein Hund. Darüber sind sich alle einig", sagte Justizministerin Ruth Metzler kürzlich vor den Bundeshausmedien. Die Gesetzgebung solle Tiere nicht mehr als Sache behandeln, sondern ihre Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt berücksichtigen. Gute Gesetze nützen aber wenig, wenn es in der Umsetzung bei den entsprechenden Verfahren hapert. Es geht nicht um eine Vermenschlichung von Tieren, sondern um die gesetzeskonforme Ahndung krasser Tierschutzvergehen. Dabei ist festzustellen, dass in unserem Kanton seit Jahren eine Stelle fehlt, welche die entsprechenden Verfahrensrechte, zum Beispiel Akteneinsicht und Antragsrechte, für die Strafanzeigenden oder das Tier wahr nehmen kann, was nach heute geltenden Prozessvorschriften im Thurgau nicht möglich ist.
Verschiedene Verfahren im Zusammenhang mit Tierquälerei und anderen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung weisen deshalb erhebliche Mängel auf. Der landesweit bekannt gewordene „Fall Wellhausen" ist das bis anhin aktuellste Negativbeispiel. Durch den Einsatz eines „Tieranwaltes" hätte dabei finanzieller Schaden sowie ein nicht zu unterschätzender Imageverlust für unseren Kanton und unsere TierhalterInnen gerade in der Landwirtschaft weitgehend vermieden werden können.
Die Mitwirkung eines „Tieranwaltes" an den Strafverfahren in Tierschutzsachen stellt zudem eine einheitliche Rechtsanwendung im ganzen Kanton sicher und entlastet das Veterinäramt. Der finanzielle Aufwand für den seit 1992 im Kanton Zürich erfolgreich tätige entsprechende 20%-Stelle beträgt jährlich im Durchschnitt 30'000 Franken. Umgesetzt auf Thurgauer Verhältnisse, wo voraussichtlich kaum zehn Stellenprozente in Anspruch genommen werden müssten, wären maximal Fr. 10'000.- jährlich voranzuschlagen. Zudem wäre zu evaluieren, ob die Kosten im Falle eines Schuldspruchs zu den Verfahrenskosten zu schlagen seien, was weitgehende Kostenneutralität gewährleisten würde.
Die Einführung eines Anwalts in Tierschutzstrafsachen ist daher ein Gebot der Zeit und der Menschlichkeit. Mit wenig Einsatz kann damit eine effiziente Steigerung unseres Ansehens und des Wohls der Tiere erzielt werden.
Felben-Wellhausen , 2. Mai 2001 Daniel Jung